silkekrauss

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  • als Antwort auf: Patientenverfügung – Richtig oder falsch? #244900
    silkekrauss
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    Die Patientenverfügung sollte daher von Zeit zu Zeit erneuert oder unter Hinzufügung des Datums neu unterschreiben werden. Beispielsweise im Angesicht lebensbedrohenden Krankheitenoder vor einer geplanten (schweren) Operation sollten Sie Ihre Verfügung ansehen und unter Umständen ändern oder ergänzen. Sprechen Sie mit Ihren angehörigen oder Freunden über den „Ernstfall“. Äußern Sie, was Sie wollen und wozu Sie auf keinen Fall bereit sind.

    als Antwort auf: Patientenverfügung – Richtig oder falsch? #244877
    silkekrauss
    Mitglied

    Einen Zwang sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor. „Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.“ Letztere Passage betrifft auch Verträge über die Betreuung alter Menschen in Pflegeheimen.

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