Verfasste Forenbeiträge
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CarlaMitgliedCarlaMitglied
Ne HP haben die, aber das was man da an Infos bekommt kannst Du in die Tonne treten.
Das wegen dem einscannen….ich weis, ist glaueb ich Gang und Gebe.
Ich fänds nur schade, wenn wegen so einer „Lapalie“, das Forum Ärger bekommt, deswegen hab ichs halt angemerkt .
Hier mal was zu dem Thema
Der Urheberrechtliche Schutz von Zeitungen und ZeitschriftenAllgemein:
Zeitungen und Zeitschriften sind regelmäßige Sammelwerke die nach § 4 UrhG geschützt sind, der Schutz beschränkt sich aber nur auf „die in der Auswahl und Anordnung der Beiträge liegende schöpferische Leistung“ (Rogge 2001, S. 52), der Schutz der Beiträge selbst wird nach § 2 UrhG beurteilt. Die Inhaber des Urheberrechts von Tages- und Wochenzeitungen sind in der Regel die Redakteure, bei Fachzeitschriften in der Regel die Herausgeber.Enthaltene Wortbeiträge:
Die einzelnen Wortbeiträge in Zeitungen und Zeitschriften sind urheberrechtlich geschützt sofern es sich dabei um ein Sprachwerk im Sinne des § 2 UrhG handelt. Als Sprachwerk gelten z. B. Presseberichte, Reportagen, Interviews, Kommentare, Stellungnahmen, wissenschaftliche Schriften oder technische Beschreibungen.
Ausgenommen vom Urheberrechtsschutz sind „bloße sachliche Mitteilungen von Geschehnissen des Tages“ (Hohenegg 2002).Enthaltene Bildbeiträge:
Die in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten Bildbeiträge sind immer urheberrechtlich geschützt, z. B. Zeichnungen, Skizzen, Karikaturen (§ 2 UrhG) und Fotografien als Lichtbilder (§ 72 UrhG) oder Lichtbildwerke (§ 2 UrhG).Verwertungsrechte:
Der Urheber eines Werkes hat nach § 15 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwenden. Das Verwertungsrecht in körperlicher Form beinhaltet das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und in unkörperlicher Form das Recht der öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG), diese Rechte liegen in der Regel beim Autor und dem Verlag.CarlaMitgliedNe HP haben die, aber das was man da an Infos bekommt kannst Du in die Tonne treten.
Das wegen dem einscannen….ich weis, ist glaueb ich Gang und Gebe.
Ich fänds nur schade, wenn wegen so einer „Lapalie“, das Forum Ärger bekommt, deswegen hab ichs halt angemerkt .
Hier mal was zu dem Thema
Der Urheberrechtliche Schutz von Zeitungen und ZeitschriftenAllgemein:
Zeitungen und Zeitschriften sind regelmäßige Sammelwerke die nach § 4 UrhG geschützt sind, der Schutz beschränkt sich aber nur auf „die in der Auswahl und Anordnung der Beiträge liegende schöpferische Leistung“ (Rogge 2001, S. 52), der Schutz der Beiträge selbst wird nach § 2 UrhG beurteilt. Die Inhaber des Urheberrechts von Tages- und Wochenzeitungen sind in der Regel die Redakteure, bei Fachzeitschriften in der Regel die Herausgeber.Enthaltene Wortbeiträge:
Die einzelnen Wortbeiträge in Zeitungen und Zeitschriften sind urheberrechtlich geschützt sofern es sich dabei um ein Sprachwerk im Sinne des § 2 UrhG handelt. Als Sprachwerk gelten z. B. Presseberichte, Reportagen, Interviews, Kommentare, Stellungnahmen, wissenschaftliche Schriften oder technische Beschreibungen.
Ausgenommen vom Urheberrechtsschutz sind „bloße sachliche Mitteilungen von Geschehnissen des Tages“ (Hohenegg 2002).Enthaltene Bildbeiträge:
Die in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten Bildbeiträge sind immer urheberrechtlich geschützt, z. B. Zeichnungen, Skizzen, Karikaturen (§ 2 UrhG) und Fotografien als Lichtbilder (§ 72 UrhG) oder Lichtbildwerke (§ 2 UrhG).Verwertungsrechte:
Der Urheber eines Werkes hat nach § 15 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwenden. Das Verwertungsrecht in körperlicher Form beinhaltet das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und in unkörperlicher Form das Recht der öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG), diese Rechte liegen in der Regel beim Autor und dem Verlag.CarlaMitgliedÖhm, ich will ja nicht hier als altklug gelten und aufmucken (zu Mal ich ja noch ziemlich neu bin), aber ich wäre da echt vorsichtig mit.
Ich weis aus einem anderen Forum, die einen anderen Artikel eingestellt hatten, das die richitg Ärger mit dem Verlag bekommen haben (mussten um die 1.000 ? Strafe zahlen!!)Und die Zeitschrift kostet nur 1,40 ?
CarlaMitgliedÖhm, ich will ja nicht hier als altklug gelten und aufmucken (zu Mal ich ja noch ziemlich neu bin), aber ich wäre da echt vorsichtig mit.
Ich weis aus einem anderen Forum, die einen anderen Artikel eingestellt hatten, das die richitg Ärger mit dem Verlag bekommen haben (mussten um die 1.000 ? Strafe zahlen!!)Und die Zeitschrift kostet nur 1,40 ?
CarlaMitgliedIn der Zeitschirft „in“-Das Starmagazin (Ausgabe 15/5.April 2007) ist auf den Seiten 42 und 43 ein Bericht über Hugh.
Falls schon irgendwo gepostet und ich habs übersehen…sorry
CarlaMitgliedIn der Zeitschirft „in“-Das Starmagazin (Ausgabe 15/5.April 2007) ist auf den Seiten 42 und 43 ein Bericht über Hugh.
Falls schon irgendwo gepostet und ich habs übersehen…sorry
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